Öffentlichkeits­arbeit und regionale Vernetzung betreiben

Regionale Vernetzung

01 Die Schulleitung gewährleistet die Kooperation mit anderen Schulen und Bildungseinrichtungen in der Region.
02 Die Schulleitung fördert die Entwicklung eines unterrichtlichen und außerunterrichtlichen, ganztägigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebots durch eine Abstimmung und Zusammenarbeit in der Region, auch mit freien Trägern der Jugendhilfe.
03 Die Schulleitung versteht die Schule als Teil des Bildungsangebots und des kulturellen Lebens des jeweiligen Stadtteils bzw. Quartiers und pflegt in diesem Sinne den Austausch und die Zusammenarbeit vor Ort.
1.8.2

Regionale Vernetzung