Kooperationen pflegen

Zusammen­arbeit mit Kooperations­partnern

01 Die Kooperation erfolgt in einem Klima gegenseitiger Anerkennung und Wertschätzung.
02 Die Schule bindet ihre Kooperationspartner in angemessener Weise ein.
03 Schule und Kooperationspartner informieren einander über ihre jeweilige Arbeit und beteiligen sich wechselseitig bei Fragen, die den jeweils anderen unmittelbar betreffen. Dafür erforderliche Strukturen der Kommunikation sind auf Leitungsebene etabliert.
04 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kooperationspartner erhalten die Möglichkeit, konstruktiv in der Schule mitzuwirken. Dafür erforderliche Strukturen der Kommunikation zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schule und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kooperationspartner sind etabliert.
05 Die Schule stellt den Kooperationspartnern für ihre Tätigkeit passende und angemessene Räume zur Verfügung.
1.7.1

Zusammen­arbeit mit Kooperations­partnern