Kooperationen pflegen

Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen (GBS)

01 Die Schule arbeitet im Rahmen der ganztägigen Bildung und Betreuung in gemeinsamer Verantwortung und mit geklärten Zuständigkeiten vertrauensvoll mit ihren Kooperationspartnern zusammen.
02 Die Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage eines gemeinsam erarbeiteten pädagogischen Konzepts.
03 Die Nutzung der Räume richtet sich nach einem gemeinsam erarbeiteten Raumkonzept.
04 Schulleitung und Ganztagsleitung stellen in Wahrnehmung ihrer jeweiligen Verantwortung die Ganztagsorganisation sicher und gestalten die Schnittstellen zwischen Vormittag und Nachmittag im pädagogischen Gesamtzusammenhang.
05 Die Pädagoginnen und Pädagogen tauschen sich regelhaft über die pädagogische Arbeit aus.
1.7.2

Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen (GBS)