Finanzen, Gebäude und Ausstattung managen

Gebäude

01 Die Schulleitung kennt die vorgeschriebenen Sicherheitsstandards und sorgt für deren Erfüllung.
02 Die Schulleitung vertritt die Interessen der Schulgemeinschaft mit dem Ziel, dass der Bestand an Räumen und Flächen dem quantitativen und qualitativen Bedarf der Schule entspricht.
03 Die Schulleitung vertritt die Interessen der Schulgemeinschaft mit dem Ziel, dass Schulgebäude, Räume und Flächen die Erfordernisse der ganztägigen, inklusiven Bildung erfüllen und sich in einem gepflegten, einladenden und möglichst barrierefreien Zustand befinden.
04 Die Schulleitung kennt Möglichkeiten des Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutzes und setzt diese um.
1.5.2

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