01 Die Schulleitung bewirtschaftet die zugewiesenen Mittel effizient und in transparenten Verfahren.
02 Die Schulleitung berichtet den schulischen Gremien regelhaft über den Mitteleinsatz.
03 Die Schulleitung nutzt die Spielräume bei der Erschließung und beim Einsatz von Finanzmitteln.
04 Die Schulleitung setzt die Ressourcen gemäß den Entwicklungsprioritäten ein.
05 Die Schulleitung sorgt dafür, dass die Personalmittel planvoll, sachgemäß und effizient eingesetzt werden und so die Personalausstattung den pädagogischen und fachlichen Anforderungen der Schule sowie den Zielsetzungen des Schulentwicklungsprozesses entspricht.
06 Die Schulleitung gewährleistet den zweckgebundenen Einsatz der zur allgemeinen und inklusiven Förderung vorgesehenen Ressourcen- und Personalzuweisungen gemäß den individuellen Bedarfen und legt darüber Rechenschaft ab.
07 Die Schulleitung achtet bei Beschaffungen im Rahmen der bestehenden Vorgaben auf Nachhaltigkeit.
08 Die Schulleitung gewährleistet den zielgerichteten Einsatz bereitgestellter IT-Investitions- und Wartungsmittel.