Zusammenarbeiten

Verein­barungen zum schulinternen Curriculum

01 Die Pädagoginnen und Pädagogen treffen auf Basis der Bildungspläne und abgestimmt auf die schulische Stundentafel Vereinbarungen zum schulinternen Curriculum und setzen diese in ihrem Unterricht um.
02 Die Pädagoginnen und Pädagogen stimmen die inhaltsbezogenen sowie kompetenzorientierten curricularen Vorgaben für die verschiedenen Jahrgangsstufen sowie für die Fächer, Lernbereiche und Aufgabengebiete aufeinander ab; an berufsbildenden Schulen auch die curricularen Vorgaben für die Lernfelder.
03 Die Pädagoginnen und Pädagogen stellen Vorhaben wie Projektwochen und Praktika, Wettbewerbe und Klassenreisen im schulinternen Curriculum in einen pädagogischen Gesamtzusammenhang.
04 Das schulinterne Curriculum wird kontinuierlich weiterentwickelt.
2.7.2

Verein­barungen zum schulinternen Curriculum