Übergänge begleiten und außer­schulisches Lernen anregen

Zusammen­arbeit mit den Sorge­berechtigen und außer­schulischen Partnern

01 Die Pädagoginnen und Pädagogen beraten Sorgeberechtigte bei Übergangsentscheidungen ihrer Kinder.
02 Die Pädagoginnen und Pädagogen vermitteln bei Bedarf weitergehende Beratungs- und Unterstützungsangebote.
03 Die Pädagoginnen und Pädagogen nutzen die Kooperation mit anderen Bildungseinrichtungen, den Partnern der Jugendhilfe, Betrieben und anderen Einrichtungen dazu, den Schülerinnen und Schülern vielfältige außerschulische Lernorte und -gelegenheiten zu eröffnen.
2.6.4

Zusammen­arbeit mit den Sorge­berechtigen und außer­schulischen Partnern