Schülerinnen und Schüler erziehen und beraten

Erziehung

01 Schule ist ein Lebensraum, in dem Schülerinnen und Schüler das soziale Miteinander vielfältiger Individuen in einer demokratischen Gesellschaft einüben.
02 Die Pädagoginnen und Pädagogen unterstützen die Schülerinnen und Schüler darin, eine positive Haltung zu sich selbst zu entwickeln.
03 Für das Miteinander an der Schule insgesamt sowie in den einzelnen Klassen und Gruppen sind Regeln vereinbart, auf deren Einhaltung alle Beteiligten achten.
04 Die Schule agiert präventiv, um das soziale Miteinander positiv zu beeinflussen.
05 Die Schule beugt Gewalt, Diskriminierung, Mobbing und anderen Grenzverletzungen in der Schule vor und handelt schnell und konsequent, wenn sie eintreten.
06 Störungen im sozialen Miteinander treten die Pädagoginnen und Pädagogen und ggf. die Schulleitung mit geeigneten pädagogischen Maßnahmen bzw. mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen entgegen.
07 Alle an der Schule Beteiligten wirken an der Umsetzung des Kinderschutz-Konzepts mit.
08 Alle an der Schule Beteiligten fühlen sich der unbedingten Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Unterricht verpflichtet und handeln nach der Richtlinie für den Umgang mit Schulpflichtverletzungen.
09 Die Pädagoginnen und Pädagogen fördern die Klassengemeinschaft und den Zusammenhalt in der Gruppe.
10 Die Pädagoginnen und Pädagogen fördern den verantwortungsvollen Umgang mit Medien.
11 Die Pädagoginnen und Pädagogen unterstützen die Schülerinnen und Schüler dabei, gesundheitsförderliche Lebensweisen zu entwickeln.
12 Die Pädagoginnen und Pädagogen richten ihr Handeln auch auf die Erziehung zur Erhaltung und zum Schutz der natürlichen Umwelt aus.
2.5.1

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