Lern­entwicklung begleiten und fördern

Förderung

01 Die Pädagoginnen und Pädagogen erstellen unter Federführung der Förderkoordination ein schulinternes Förderkonzept für alle Arten der Förderung.
02 Die Pädagoginnen und Pädagogen gewährleisten für alle Arten der Förderung den Einsatz angemessener diagnostischer Verfahren.
03 Die Pädagoginnen und Pädagogen fördern Schülerinnen und Schüler mit einer besonderen Begabung oder Hochbegabung individualisiert im Regelunterricht und machen ihnen lerngruppenübergreifende und außerunterrichtliche Lernangebote.
04 Die Pädagoginnen und Pädagogen erstellen und evaluieren im Team der mit der Schülerin bzw. dem Schüler befassten Fachkräfte bei Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs oder eines ausgeprägten Sprachförderbedarfs individuelle, stärkenorientierte und diagnosegestützte Förderpläne und setzen diese Förderpläne durchgängig in jedem Unterricht um.
05 Die Pädagoginnen und Pädagogen nutzen gezielt die Möglichkeiten der Lernförderung, damit Schülerinnen und Schüler Lernrückstände aufholen können.
06 Die Pädagoginnen und Pädagogen machen angemessene additive Angebote für einzelne Schülerinnen und Schüler oder Schülergruppen.
07 Die Pädagoginnen und Pädagogen verbinden die integrative Förderung im Unterricht stimmig mit der additiven Förderung außerhalb des Unterrichts.
08 Die Pädagoginnen und Pädagogen nutzen für die Förderung auch die Potenziale digitaler Medien und Werkzeuge.
09 Die Pädagoginnen und Pädagogen gewähren passgenau Nachteilsausgleich bei zielgleich unterrichteten Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie bei Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen, psychischen oder somatischen Erkrankungen.
10 Die Pädagoginnen und Pädagogen nehmen Belastungssymptome ihrer Schülerinnen und Schüler wahr und reagieren hierauf mit pädagogischen Mitteln.
2.3.2

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