Leistungen beurteilen

Kriteriale Bewertung des fachlichen Lernstands

01 Die Lehrerinnen und Lehrer verständigen sich über die Vorgaben zur Leistungsbewertung in den Bildungsplänen und vereinbaren in der Lehrerkonferenz bzw. der Abteilungs- oder Fachkonferenz, wie die Vorgaben näher auszugestalten sind.
02 Die Lehrerinnen und Lehrer wenden die Vorgaben und Vereinbarungen bei der Bewertung mündlicher, schriftlicher und praktischer Leistungen konsequent an.
03 Die Lehrerinnen und Lehrer legen den Schülerinnen und Schülern die generellen Leistungserwartungen zu Beginn eines Beurteilungszeitraums transparent dar.
04 Die Lehrerinnen und Lehrer bieten der Lerngruppe und den einzelnen Schülerinnen und Schülern vielfältige und ausreichende Gelegenheiten, Leistungen zu zeigen.
05 Die Lehrerinnen und Lehrer unterscheiden in der laufenden Unterrichtsarbeit erkennbar zwischen bewertungsfreien und bewerteten Unterrichtssituationen.
06 Die Lehrerinnen und Lehrer legen die Termine für Leistungsüberprüfungen wie Klassenarbeiten, Klausuren, besondere Lernaufgaben, Präsentationsleistungen und Prüfungen rechtzeitig fest und teilen sie den Schülerinnen und Schülern mit.
07 Die Lehrerinnen und Lehrer legen die spezifischen Leistungserwartungen für eine Leistungsüberprüfung fest und teilen sie den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig mit.
08 Die Lehrerinnen und Lehrer erläutern den einzelnen Schülerinnen und Schülern das Ergebnis, das sie bei einer Leistungsüberprüfung erzielt haben, auf Nachfrage auch den Sorgeberechtigten.
2.4.2

Kriteriale Bewertung des fachlichen Lernstands